Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln), wenn ihre
Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht
mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben
Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: 15
Vorbesitz erforderlich: Nein
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Theoretische Ausbildung:
6x Grundunterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
Bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
A) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 32 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für
die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
B) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH
bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
6x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- mit einer bbH von höchstens 45 km/h sowie
- bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als
50 ccm,
- bei Kraftfahrzeugen mit anderen Antrieb (Diesel- oder Eletromotor) einer Nenn-
bzw. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW.
- bei vierrädigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf 3500 kg begrenzt; bei
Fahrzeugen mit Elektroantrieb zählt das Gewicht der Batterien nicht zur Leermasse
Mindestalter: 16
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
6x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung - keine Sonderfahrten
Klasse L
Klasse S