Weitere Klassen (Mofa, Klasse L)

MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter: 15

Vorbesitz erforderlich: Nein

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

 

Theoretische Ausbildung:

6x Grundunterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

Praktische Ausbildung:

Bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten

Bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe

Klasse L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

A) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 32 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.

B) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

 

Mindestalter: 16

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: keine

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

Praktische Ausbildung:

Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.