Motorradführerschein

Motorrad (klasse A)

Fahrzeugart: Schwere Krafträder

Zweiräder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:*

6x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

* Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

 

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A1 oder A2:*

3x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

2x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

1x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

* Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

A1

Fahrzeugart: Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg.

 

Altersstufung:

Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

 

Mindestalter: 16

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: AM

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Sonderfahrten:

5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Motorrad (Klasse A) beschränkt

Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

 

Mindestalter: 18

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: A1, AM

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A1:

3x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

2x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

1x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Informiere Dich in der Fahrschule über alle Vorteile, wenn Du Motorradführerschein zusammen mit Autoführerschein machst.

Roller (Klasse M)

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

a) Bei Elektrischer Antriebsmaschine mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

 

Mindestalter: 16

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: keine

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung – keine Sonderfahrten