Motorrad Klasse A beschränkt


Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum
und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Die Klasse A -beschränkt- wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit
einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser
Zugang).
Mindestalter: 18
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: A1, M
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
6x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A1:
3x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
2x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
1x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
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zusammen mit Autoführerschein machst.

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum
und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Die Klasse A -unbeschränkt- wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt.
Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A -beschränkt-
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.
Mindestalter:
25 bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A -beschränkt-
kann die Fahrerlaubnis vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.
Vorbesitz erforderlich:
bis zum 25. Lebenjahr: A -beschränkt-
ab 25. Lebensjahr kein Vorbesitz erforderlich
Beinhaltet Klasse: A1, M
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
6x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A1 oder A -beschränkt-:
3x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
2x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
1x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit


Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125
ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Altersstufung:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit
einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.
Mindestalter: 16
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: M
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
6x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten:
5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
a) Bei Elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH
von nicht mehr als 45 km/h
Mindestalter: 16
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:
6x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung - keine Sonderfahrten
Motorrad Klasse A unbeschränkt Motorradführerschein
A1
Roller Klasse M