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Motorrad Klasse A beschränkt

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h.

Die Klasse A -beschränkt- wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).

 

Mindestalter: 18

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: A1, M

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A1:

3x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

2x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

1x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Informiere Dich in der Fahrschule über alle Vorteile, wenn Du Motorradführerschein zusammen mit Autoführerschein machst.

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h.

Die Klasse A -unbeschränkt- wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:

1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A -beschränkt-

2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.

 

Mindestalter:

25 bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A -beschränkt- kann die Fahrerlaubnis vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.

 

Vorbesitz erforderlich:

bis zum 25. Lebenjahr: A -beschränkt-

ab 25. Lebensjahr kein Vorbesitz erforderlich

 

Beinhaltet Klasse: A1, M

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A1 oder A -beschränkt-:

3x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

2x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

1x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

 

Altersstufung:

Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

 

Mindestalter: 16

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: M

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6x Grundunterricht + 4x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

Praktische Ausbildung:

Mindestumfang der Sonderfahrten:

5x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

4x Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

3x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

a) Bei Elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

 

Mindestalter: 16

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: keine

 

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

12x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

6x Grundunterricht + 2x Klassenspezifischer Unterricht (Doppelstunden zu je 90 Min.)

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung - keine Sonderfahrten

Motorrad Klasse A unbeschränkt Motorradführerschein

A1

Roller Klasse M